Muster-Holzbau-Richtlinie: Was sie für Bauherren und Eigentümer bedeutet
Holzbau wird erwachsen. Mit der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) hat Deutschland einheitliche Regeln geschaffen, wie man sicher mit Holz baut – vom Wand- und Deckenaufbau bis zur Holzfassade. Die Richtlinie wurde von der Bauministerkonferenz beschlossen und am 12. Mai 2025 offiziell veröffentlicht. Ihr Ziel ist einfach: mehr Holzbau ermöglichen und gleichzeitig den Brandschutz klar regeln. Für private Bauherren und Eigentümer heißt das: mehr Planungssicherheit, weniger Sonderwege, mehr Auswahl.
Worum geht’s – in einfachen Worten?
Die Richtlinie erklärt, wie Holzwände und -decken aufgebaut sein müssen, welche Bekleidungen und Dämmstoffe passen und wie Fugen, Anschlüsse und Installationen sauber gelöst werden. Auch Holzfassaden sind Thema: Sie sind an höheren Gebäuden möglich, wenn Brandsperren, Hinterlüftung und Materialien richtig aufeinander abgestimmt sind. Das klingt technisch – für Sie zählt: Es gibt jetzt klare, deutschlandweit abgestimmte Spielregeln, damit Holzbau zuverlässig genehmigt und gebaut werden kann.
Für wen ist das relevant?
Relevanz hat die MHolzBauRL überall dort, wo mehrgeschossig gebaut wird oder eine Holzfassade geplant ist – also bei Mehrfamilienhäusern, Aufstockungen, Anbauten oder größeren Wohn- und Objektgebäuden. Neu ist: Auch Holztafelbau darf – unter Einhaltung der Vorgaben – in hohen Gebäudeklassen eingesetzt werden. Das erweitert die Möglichkeiten deutlich und macht Holzbau für viele Projekte erst richtig attraktiv.
Was ändert sich konkret für Ihr Projekt?
Der größte Vorteil: Weniger Einzelfall-Genehmigungen. Wer nach Richtlinie plant, hat für typische Holzbau-Konstruktionen einen anerkannten Weg – das spart Zeit, Abstimmungsrunden und oft auch Gutachten. Einige Bundesländer haben bereits Vorab-Anwendung oder Erleichterungen angeordnet. Bayern erlaubt die Nutzung der Neufassung schon vor ihrer formalen Aufnahme in die Technischen Baubestimmungen, wenn die Ausführung der Richtlinie entspricht. NRW verzichtet in bestimmten, klar beschriebenen Fällen sogar auf eine Bauartgenehmigung, wenn nach MHolzBauRL geplant und gebaut wird. Für Bauherren bedeutet das: schneller zum Baurecht und weniger Bürokratie-Risiko.
Auch bei Holzfassaden nimmt die Richtlinie viele Fragezeichen. Sie sind an Gebäuden höherer Klassen möglich, wenn z. B. horizontale und vertikale Brandsperren gesetzt werden, die Hinterlüftung stimmt und die Oberflächenanforderungen erfüllt sind. Das schafft Sicherheit in der Planung und verhindert spätere Diskussionen auf der Baustelle.
Warum ist das gut für Bauherren?
Holz ist nachhaltig, schnell zu montieren und sorgt für ein angenehmes Wohnklima. Bisher scheiterte manches Vorhaben an unklaren Brandschutzwegen oder langen Abstimmungen. Mit der neuen Richtlinie ist früh erkennbar, welcher Aufbau zulässig ist und welche Details zu beachten sind. Dadurch lassen sich Kosten und Termine besser einschätzen – ein echter Mehrwert, wenn Sie als Eigentümer oder Bauherr Entscheidungen treffen müssen.
Gilt das schon überall?
Die MHolzBauRL ist eine Muster-Richtlinie. Jedes Bundesland übernimmt sie in die eigenen Technischen Baubestimmungen. Das passiert schrittweise. Einige Länder haben bereits Hinweise zur Anwendung veröffentlicht oder die Nutzung vorab ermöglicht (z. B. Bayern, NRW). Andere folgen; Sachsen hat die neue Fassung z. B. im Sommer 2025 per Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Im Projekt prüfen wir für Sie, was in Ihrem Bundesland genau gilt – damit Planung und Genehmigung reibungslos laufen.
Was bedeutet das für Ihr Vorhaben mit uns?
Wenn Sie neu bauen, aufstocken oder eine Holzfassade möchten, klären wir mit Ihnen früh, welcher Weg nach Richtlinie passt. Wir übersetzen die Vorgaben in klare Konstruktionsvorschläge, kümmern uns um die Dokumentation und stimmen uns mit Statik, Brandschutz und Bauaufsicht ab. Das Ergebnis: Planungssicherheit von Anfang an und ein Holzbau, der architektonisch und technisch überzeugt.
Sie planen ein Projekt in Holz? Wir beraten Sie verständlich, prüfen die Möglichkeiten nach der Holzbau-Richtlinie und erstellen eine belastbare Kostenschätzung. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich jetzt
- DIBt: Offizielle Bekanntmachung zur MHolzBauRL, Fassung 24.09.2024; veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen 2025/2 (12.05.2025). (DIBt)
- Bayern: Hinweise zur Anwendung der Neufassung in Bayern (Vorab-Anwendung, Verfahren).
- Einordnung: Kurzer Überblicksartikel zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie. (Feuertrutz)
